Rechte und Pflichten des Mieters mit Kindern [Ratgeber]

Mit Kindern in Mietswohnungen muss man sich an die Hausordnung und Gesetze halten. Was man darf und was nicht, erfährst du hier! ✓

Gastartikel*

Familien sind bei Vermietern und Nachbarn nicht gerne gesehen, da Kinder nun einmal Lärm machen. Das wissen auch die Eltern, die sich bemühen, den Lärmpegel des Nachwuchses auf ein erträgliches Maß zu reduzieren, um Ärger mit der Hausgemeinschaft zu vermeiden. Dennoch hält der Streit um die Pflichten des Mieters mit Kindern die Gerichte in Atem, weil die genervten Nachbarn die Miete wegen des Kinderlärms mindern möchten. Wann eine „Mietminderung“ berechtigt wäre, erfahren Sie hier.

Kinderlärm

Immer wieder haben die Gerichte darüber verhandelt, ob und in welchem Maß Kinderlärm zulässig ist. In einem sind sie sich einig: Spielen, Lachen und Weinen gehört zur normalen Entwicklung von Kindern und muss von anderen Mietern toleriert werden.

Rechte und Pflichten des Mieters mit KindernHerumlaufen und hopsen, die Fahrt mit dem Rutschauto oder dem Puppenwagen bedingt keine Mietminderung, sondern gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Ebenso wenig müssen Sie sich Sorgen machen, wenn Ihr Kind Freunde mit nach Hause bringt und es etwas lauter wird. Gegen Lärm im Hausflur können Ihre Nachbarn hingegen aufbegehren.

Sofern Ihr Nachwuchs Andere nicht durch absichtliches Lärmen in den Wahnsinn treibt, indem er bspw. ständig gegen die Heizung trommelt, haben Sie das Recht auf Ihrer Seite. Allerdings ist der erträgliche Lärmpegel stets vom Alter Ihres Kindes abhängig. Von Jugendlichen bspw. können Ihre Nachbarn ein Mindestmaß an Rücksichtnahme erwarten.

Auch mit Kindern sind Sie verpflichtet, die Nachtruhe einzuhalten. Zwischen 22 und 6 Uhr sollte der Geräuschpegel die Zimmerlautstärke besser nicht überschreiten, sonst kann es Ärger mit den Nachbarn geben. Mittägliche Ruhezeiten gelten nur, wenn die Regelungen Teil des Mietvertrags sind. Am Schreien von Babys und Kleinkindern, das sich naturgemäß nicht verhindern lässt, dürfen die anderen Mieter zu keiner Zeit Anstoß nehmen.

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Musizieren

Natürlich ist noch kein Meister vom Himmel gefallen, deshalb hat Ihr Kind das Recht, ein Musikinstrument zu spielen. Es ist völlig unerheblich, ob der Nachwuchs ein musikalisches Wunderkind ist oder schiefe Töne spielt: Ein leises Instrument darf täglich eineinhalb bis zwei Stunden geübt werden, laute Musikinstrumente hingegen zweimal wöchentlich für zwei Stunden.

Kinderwagen im Hausflur

Grundsätzlich ist es erlaubt, den Kinderwagen im Hausflur abzustellen, wenn kein Aufzug vorhanden und das Hinauftragen in die Wohnung nicht zumutbar ist. Der Wagen darf aber keine Fluchtwege blockieren oder andere Mieter behindern. Roller oder Fahrräder dürfen hingegen nicht den Hausflur verstopfen.

*Dieser Artikel ist ein Artikel vom Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. (Mietrecht.com), der hier unentgeltlich veröffentlicht wird.

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